nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 27 SN-21457 (Sachsen) — Prüfungsvergünstigungen

Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Prüfungsausschuss soll Prüflingen mit Behinderungen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ) auf schriftlichen oder elektronischen Antrag entsprechend der Art und Schwere der nachgewiesenen Behinderung im Einvernehmen mit der Prüfungsbehörde eine angemessene Prüfungsvergünstigung gewähren. Dies gilt insbesondere für die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Arbeits- und Hilfsmitteln sowie die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher oder Gebärdensprachdolmetscherinnen für hörbehinderte Menschen. Die Erleichterungen dürfen nicht zur Herabsetzung der fachlichen Anforderungen führen.

(2) Absatz 1 gilt auch für Prüflinge, die wegen einer ärztlich festgestellten vorübergehenden körperlichen Einschränkung bei der Fertigung der Prüfungsarbeit erheblich beeinträchtigt sind.

(3) Der Antrag ist zusammen mit der Anmeldung zur Lehrgangsprüfung zu stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Prüfungsvergünstigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich nach Kenntnis zu stellen.

(4) Die Prüfungsrelevanz der Behinderung ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, die auch eine Empfehlung über die als notwendig erachtete Prüfungsvergünstigung enthält. Der Prüfungsausschuss kann ein amtsärztliches Gutachten und die Verwendung besonderer Formulare fordern.

---

Zitiervorschlag: § 27 SN-21457 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-21457/27

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
