Zur Unterbrechung des Wirkungspfads Boden – Mensch in den Teilflächen 1 (grün) sind für die Nutzungsarten Kinderspielflächen, Wohngebiete und Park- und Freizeitanlagen keine Maßnahmen erforderlich.
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Zur Unterbrechung des Wirkungspfads Boden – Mensch in den Teilflächen 1 (grün) sind für die Nutzungsarten Kinderspielflächen, Wohngebiete und Park- und Freizeitanlagen keine Maßnahmen erforderlich.