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Artikel 2 SN-21238 (Sachsen) — Inkrafttreten

Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, an welchem Tag der Staatsvertrag nach seinem § 10 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt oder ob er nach seinem § 10 Absatz 2 gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 16. Juni 2025

Der Landtagspräsident

Alexander Dierks

Der Ministerpräsident

Michael Kretschmer