(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, an welchem Tag der Staatsvertrag nach seinem § 10 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt oder ob er nach seinem § 10 Absatz 2 gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 16. Juni 2025
Der Landtagspräsident
Alexander Dierks
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer