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Artikel 2 SN-21221 (Sachsen) — Inkrafttreten, Bekanntmachung

Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt.

Dresden, den 21. Mai 2025

Der Landtagspräsident

Alexander Dierks

Der Ministerpräsident

Michael Kretschmer

Die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Petra Köpping