(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt.
Dresden, den 21. Mai 2025
Der Landtagspräsident
Alexander Dierks
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping