Dem Präsidenten obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Aufgaben kann er dem Pressesprecher übertragen. Pressemitteilungen über ergangene Entscheidungen sollen im Einvernehmen mit dem Berichterstatter abgefasst werden.
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Dem Präsidenten obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Aufgaben kann er dem Pressesprecher übertragen. Pressemitteilungen über ergangene Entscheidungen sollen im Einvernehmen mit dem Berichterstatter abgefasst werden.