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§ 4 SN-21163 (Sachsen) — Amtssiegel

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verfassungsgerichtshof führt ein Siegel mit dem kleinen Landeswappen und der Unterschrift „Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen“. Soweit es sich nicht um Aufgaben der Rechtsprechung handelt, führt der Verfassungsgerichtshof ein Siegel mit dem kleinen Landeswappen und der Unterschrift „Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes“.