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§ 3 SN-21163 (Sachsen) — Amtstracht

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes tragen in den zur mündlichen Verhandlung und zur Verkündung bestimmten Sitzungen eine Robe aus grünem Stoff mit dunkelgrünem Samtbesatz. Diese Regelung gilt entsprechend für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.