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§ 14 SN-21163 (Sachsen) — Zustellungen und Ladungen

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zugestellt und geladen wird von Amts wegen entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.