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§ 2 SN-20864 (Sachsen) — Zahlungsverpflichtung

Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Betreiber von

1. Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von einem Megawatt oder

2. Freiflächenanlagen ab einer installierten Gesamtleistung von einem Megawatt

sind zu jährlichen Zahlungen nach § 4 an die nach § 3 anspruchsberechtigten Gemeinden während des Anlagenbetriebes verpflichtet, sofern die Errichtung der jeweiligen Anlage nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt wurde.