nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 SN-20250 (Sachsen) — Zuwendungen im Bereich Kinder und Jugendliche

Sächsische Kommunalpauschalenverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit.

(2) Die Höhe der Zuwendung nach Absatz 1 ergibt sich aus dem Verhältnis der am 31. Dezember des Vorjahres der Mitteilung nach § 11 Absatz 2 Satz 2 im Gebiet des Zuwendungsempfängers wohnenden jungen Menschen zur Gesamtzahl aller im Freistaat Sachsen zu diesem Zeitpunkt wohnenden jungen Menschen multipliziert mit der Verteilungsmasse. Junge Menschen in diesem Sinne sind solche nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch .

---

Zitiervorschlag: § 7 SN-20250 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-20250/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
