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§ 15 SN-20250 (Sachsen) — Aufhebung der Bewilligung

Sächsische Kommunalpauschalenverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Falle der Aufhebung des Zuwendungsbescheids kann die Rückzahlung der Zuwendung mit der nächsten Auszahlung an den Zuwendungsempfänger verrechnet werden, wenn der zu erstattende Betrag bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist.