(1) Das Bodenplanungsgebiet gliedert sich in Teilflächen mit festgelegten Verteilungskennwerten für die relevanten Schadstoffe Leitparametern Arsen, Blei und Cadmium. Auf Anlage 2, Tabelle 2, wird verwiesen.
(2) In Teilfläche 1 (grün) sind leicht erhöhte, in Teilfläche 2 (gelb) sind erhöhte, in Teilfläche 3 (ocker) sind hohe und in Teilfläche 4 (rot) sind sehr hohe Gehalte anzutreffen.
(3) Die Teilflächen sind in den Karten des Kartenwerkes 9.1 bis 9.6 für Oberboden und 10.1 bis 10.6 für Unterboden dargestellt.