Der Grundstückseigentümer oder Nutzer hat sicherzustellen, dass durch den Schadstoffübergang vom Boden in die Nutzpflanze keine Gefährdungen oder erheblichen Nachteile für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Auf die Anbauempfehlungen für Obst- und Gemüseanbau in „Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit arsen- und schwermetallbelasteten landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden, Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Nossen, August 2021“ wird verwiesen.