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§ 11 SN-19752 (Sachsen) — Maßnahmen zur Unterbrechung des Wirkungspfades Boden – Pflanze – Mensch in der Landwirtschaft

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes Raum Annaberg

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beim Inverkehrbringen von Lebens- oder Futtermitteln hat der Landwirt die Einhaltung der Höchstgehalte nach dem geltenden Futtermittel- und Lebensmittelrecht in seinen landwirtschaftlichen Produkten sicherzustellen. Zur Erfüllung der Eigenkontrollpflicht können die Angaben in den Karten nach § 10 Absatz 1 dieser Verordnung zur Unterstützung beigezogen werden.