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98 SN-19330 (Sachsen) — Vertriebene

Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

98 Vertriebene Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

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98 Vertriebene

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Anerkennung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen nach § 10 Abs. 1 bis 3 BVFG, soweit die Amtshandlung innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem die begünstigte Person ihren ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet nimmt, beantragt wird kostenfrei