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58 SN-19330 (Sachsen) — Kirchenaustritt

Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

58 Kirchenaustritt Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

EUR Schlicht-

hoheit-

liche

Leis-

tung

58 Kirchenaustritt

Sächsisches Kirchensteuergesetz ( SächsKiStG )

1. Aufnahme einer Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsKiStG 25

je Person

2. Bescheinigung über den Kirchenaustritt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 SächsKiStG

2.1 durch eine Ausfertigung der Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung 10

je Person

2.2 bei einer öffentlich beglaubigten schriftlichen Erklärung über einen Austritt 25

je Person