Der Fonds ist zum 31. Dezember 2042 aufzulösen. Über die Verwendung eines zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Fondsvermögens entscheidet der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages.
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Der Fonds ist zum 31. Dezember 2042 aufzulösen. Über die Verwendung eines zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Fondsvermögens entscheidet der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages.