Der Fondsverwalter berichtet dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages jährlich zum 1. Oktober über die Auswahl der Investitionsvorhaben nach § 7 Absatz 3 Satz 1 Investitionsgesetz Kohleregionen und übersendet ihm die Berichte nach § 8 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 Investitionsgesetz Kohleregionen zu den jeweils im Investitionsgesetz Kohleregionen geregelten Terminen.