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§ 34 SN-19073 (Sachsen) — Sprachliche Gleichstellung

Glücksspielstaatsvertrag 2021

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Staatsvertrag in männlicher Form benannt sind, bezieht sich diese Form auf alle Geschlechter.