nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 27i SN-19073 (Sachsen) — Vorstand

Glücksspielstaatsvertrag 2021  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Er leitet die Anstalt und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter und höherer Dienstvorgesetzter der in der Anstalt tätigen Beamtinnen und Beamten. Er nimmt die Aufgaben der für die Ernennung zuständigen Stelle und die Rechte und Pflichten der Anstalt als Arbeitgeberin gegenüber den Beschäftigten der Anstalt wahr, soweit sie nicht durch diesen Staatsvertrag dem Verwaltungsrat zugewiesen sind.

(2) Der Vorstand ist an die Beschlüsse des Verwaltungsrats gebunden. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat über laufende Angelegenheiten und Verfahren zu berichten. Er kann den Beschluss einer Entscheidungsrichtlinie durch den Verwaltungsrat anregen.

(3) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt. Erneute Bestellungen sind möglich. Eine vorzeitige Abberufung ist zulässig.

(4) Der Vorstand ist berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilzunehmen, soweit der Verwaltungsrat nichts anderes beschließt. Er ist verpflichtet, an den Verwaltungsratssitzungen teilzunehmen, wenn der Verwaltungsrat dies zuvor bestimmt.

(5) Näheres über den Vorstand regelt die Satzung.

---

Zitiervorschlag: § 27i SN-19073 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 27.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19073/27i

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
