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§ 27b SN-19073 (Sachsen) — Satzung

Glücksspielstaatsvertrag 2021

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anstalt gibt sich nach Maßgabe dieses Staatsvertrages eine Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im Verkündungsblatt des Sitzlandes zu veröffentlichen.