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§ 6 SN-17544 (Sachsen) — Teilflächen innerhalb des Bodenplanungsgebietes

Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Untergliederung in Teilflächen innerhalb des Bodenplanungsgebietes erfolgt differenziert nach dem Regelungszweck der Verordnung jeweils in den Abschnitten 3, 4 und 5.