(1) Das Bodenplanungsgebiet hat eine Größe von zirka 397 km².
(2) Das Bodenplanungsgebiet umfasst die Gebiete der Großen Kreisstadt Freiberg, der Gemeinden Bobritzsch, Halsbrücke, Hilbersdorf, Lichtenberg/Erzgebirge und Weißenborn/Erzgebirge sowie Teile der Gebiete der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf, der Städte Großschirma und Oederan und der Gemeinden Frankenstein, Oberschöna und Reinsberg.
(3) Die Grenzen des Bodenplanungsgebietes sind in der Übersichtskarte (Maßstab 1 : 170 000) eingetragen, die dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt ist. Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der Karte 2 des Kartenwerkes (Maßstab 1 : 50 000) und den Karten 2.1 – 2.11 des Kartenwerks (Maßstab 1 : 10 000).