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Artikel 1 SN-17215 (Sachsen) — Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 21. März 2016 unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.