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§ 16 SN-16955 (Sachsen)

Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Andere Länder können diesem Staatsvertrag nach Anhörung der vertragsschließenden Länder beitreten. Der Beitritt erfolgt durch die schriftliche Erklärung des Beitritts gegenüber dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und – soweit erforderlich – mit Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft des beitretenden Landes. Über den Eingang der Beitrittserklärung unterrichtet das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die übrigen Länder.

(2) Für das beitretende Land treten die Regelungen dieses Staatsvertrages am Tag nach dem Eingang der Beitrittserklärung und gegebenenfalls der Anzeige der Zustimmung seiner gesetzgebenden Körperschaft beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Von dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Beitritts an nimmt das beigetretene Land an dem Kostenausgleich teil.

(3) Im Falle des Beitritts eines Landes wird die Bezeichnung des gemeinsamen Prüfungsamtes um den Namen des beitretenden Landes ergänzt.

Für das Land Baden-Württemberg:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Der Justizminister

Prof. Dr. Ulrich Goll

Für das Land Berlin:

In Vertretung des Regierenden Bürgermeisters

Die Senatorin für Justiz

Gisela von der Aue

Für das Land Brandenburg:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Die Ministerin der Justiz

Beate Blechinger

Für die Freie Hansestadt Bremen:

Der Senator für Justiz und Verfassung

Jens Böhrnsen

Für die Freie und Hansestadt Hamburg

für den Senat

Präses der Justizbehörde

Carsten Lüdemann

Für das Land Hessen:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Der Hessische Minister der Justiz

Jürgen Banzer

Das Land Mecklenburg Vorpommern:

Endvertreten durch den Justizminister

Uta-Maria Kuder

Für das Land Niedersachsen:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Die Justizministerin

Elisabeth Heister-Neumann

Für das Land Nordrhein-Westfalen:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Die Justizministerin

Roswitha Müller-Piepenkötter

Für das Land Rheinland-Pfalz:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Der Minister der Justiz

Dr. Heinz Georg Bamberger

Für das Saarland:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Der Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales

Josef Hecken

Für das Land Sachsen-Anhalt:

In Vertretung des Ministerpräsidenten

Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Prof. Dr. Angela Kolb

Für das Land Schleswig-Holstein

Für den Ministerpräsidenten

Minister für Justiz, Arbeit und Europa

Uwe Döring