Das Land Brandenburg,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt und
der Freistaat Thüringen
– nachstehend „beteiligte Länder“ genannt –
schließen den nachstehenden Staatsvertrag.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Land Brandenburg,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt und
der Freistaat Thüringen
– nachstehend „beteiligte Länder“ genannt –
schließen den nachstehenden Staatsvertrag.