nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 SN-16226 (Sachsen) — Ersatzverkündung, Einsichtnahme

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Untere Müglitz/Gottleuba“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann bei folgenden Behörden zu den genannten Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Dresden –

Stauffenbergallee 2, Raum 4077

01099 Dresden Öffnungszeiten Tag von bis

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Schloßhof 2/4, EF.0.16

01796 Pirna Öffnungszeiten Tag von bis

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

(2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt.