Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Städte Lößnitz im Landkreis Aue-Schwarzenberg und Zwönitz im Landkreis Stollberg werden als Naturschutzgebiet festgesetzt.
Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Vordere Aue“.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Städte Lößnitz im Landkreis Aue-Schwarzenberg und Zwönitz im Landkreis Stollberg werden als Naturschutzgebiet festgesetzt.
Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Vordere Aue“.