nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 SN-15186 (Sachsen) — Zulässige Handlungen

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hartensteiner Wald“  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zulässig sind:

1. die dem Schutzzweck entsprechende umweltgerechte Forstwirtschaft; § 4 Abs. 2 Nrn. 5, 11, 14 und 15 bleiben unberührt;

2. die dem Schutzzweck entsprechende ordnungsgemäße Ausübung der Jagd mit der Maßgabe, dass die Anlage von Hochsitzen und das Aufstellen von Kanzeln der unteren Naturschutzbehörde zwei Wochen zuvor anzuzeigen sind;

3. Beobachtungen und Untersuchungen im Naturschutzgebiet durch die zuständigen Fach- oder Verwaltungsbehörden oder der von diesen Behörden beauftragten Dritten;

4. die Unterhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Anlagen und Leitungen der öffentlichen und privaten Versorgung in ihrer bisherigen Art und in ihrem bisherigen Umfang;

5. die Unterhaltung der rechtmäßig vorhandenen Waldwege in ihrer bisherigen Art und in ihrem bisherigen Umfang einschließlich von Maßnahmen der Verkehrssicherung;

6. das Befahren der von der Kreisstraße 9315 abgehenden Zufahrt zur Gaststätte „Prinzenhöhle“ im Rahmen der Bewirtschaftung dieser Gaststätte;

7. das Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie von Telekommunikationskabeln im Bereich der unter Nr. 6 genannten Gaststättenzufahrt als Grundlage der Bewirtschaftung dieser Gaststätte mit der Maßgabe, dass diese Arbeiten der unteren Naturschutzbehörde zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen sind;

8. Vermessungsarbeiten nach dem Sächsischen Vermessungsgesetz mit der Maßgabe, dass diese der unteren Naturschutzbehörde zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen sind;

9. die Unterhaltung der Fließgewässer unter Maßgabe des Schutzzwecks; § 4 Abs. 1 und 2 Nr. 5 bleiben unberührt.

---

Zitiervorschlag: § 6 SN-15186 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15186/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
