Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Hartenstein im Landkreis Zwickauer Land werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Hartensteiner Wald“.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Hartenstein im Landkreis Zwickauer Land werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Hartensteiner Wald“.