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§ 1 SN-15182 (Sachsen) — Festsetzung als Schutzgebiet

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Radeburg im Landkreis Meißen und der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Kamenz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“.