Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.
Dresden, den 23. August 2000
Regierungspräsidium Dresden
Dr. Weidelener
Regierungspräsident
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Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.
Dresden, den 23. August 2000
Regierungspräsidium Dresden
Dr. Weidelener
Regierungspräsident