Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Um den Eibsee“.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Um den Eibsee“.