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§ 3 SN-15163 (Sachsen) — Schutzzweck

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rückhaltebecken Stöhna“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Besonderer Schutzzweck ist:

1. die Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender Tierarten, insbesondere der vorkommenden seltenen Arten der Avifauna,

2. die Sicherung der Funktion des Flachwassergebietes als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Sumpf- und Wasservögel,

3. die Erhaltung und weitere Entwicklung der Grünlandflächen zu artenreichen Wiesen,

4. die Entwicklung der Aufforstungen zu standortgerechten, naturnahen Wäldern.