Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Städte Böhlen und Rötha im Landkreis Leipziger Land wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Rückhaltebecken Stöhna“.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Städte Böhlen und Rötha im Landkreis Leipziger Land wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Rückhaltebecken Stöhna“.