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§ 1 SN-15144 (Sachsen) — Festsetzung als Schutzgebiet

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Südbereich Braunsteich“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Weißwasser und der Gemeinde Weißkeißel im Niederschlesischen Oberlausitzkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Südbereich Braunsteich“.