das Land Hessen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Soziales und Integration,
das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
diese vertreten durch den Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie,
das Saarland,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
diese vertreten durch den Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie,
der Freistaat Sachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz und
der Freistaat Thüringen,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
diese vertreten durch die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag: