nu:legal · recht.nulegal.eu

Eingangsformel SN-1437 (Sachsen)

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aufgrund von § 13 des Gesetzes über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen ( RHG ) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 409) wird im Einvernehmen mit dem Sächsischen Rechnungshof verordnet: