Der Freistaat Sachsen
vertreten durch den Ministerpräsidenten
und der Freistaat Thüringen
vertreten durch die Ministerpräsidentin
schließen nachstehenden Staatsvertrag:
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Der Freistaat Sachsen
vertreten durch den Ministerpräsidenten
und der Freistaat Thüringen
vertreten durch die Ministerpräsidentin
schließen nachstehenden Staatsvertrag: