nu:legal · recht.nulegal.eu

# Artikel 7 SN-14059 (Sachsen) — Personal

Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Bediensteten der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt werden bei Inbetriebnahme entsprechend dem Verteilungsschlüssel durch die Vertragspartner gestellt.

(2) Thüringer Beamte werden grundsätzlich im Wege der Versetzung an den Freistaat Sachsen abgegeben, Tarifbeschäftigte werden im Wege der Personalgestellung dem Freistaat Sachsen überlassen. Die Möglichkeit des Freistaats Sachsen, Tarifbeschäftigte des Freistaats Thüringen im Wege der Verbeamtung oder durch Vertrag zu übernehmen, bleibt unberührt.

(3) Das Nähere regelt eine Verwaltungsvereinbarung.

(4) Die Vertragspartner stellen die Voraussetzungen der länderübergreifenden Versetzung der Beamten sicher. Soweit erforderlich, werden sie dafür landesgesetzliche Vorschriften anpassen oder schaffen.

(5) Für die von Thüringen nach Sachsen versetzten Beamten wird gemäß § 8 Abs. 3 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags ( VLT-SV ) vom 26. Januar 2010 (SächsGVBl. S. 265); vom 9. September 2010 (ThürGVBl. S. 285) abweichend von § 8 Abs. 2 VLT-SV vereinbart, dass die Abfindung innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Versorgungsfalls oder dem Zeitpunkt eines erneuten Dienstherrenwechsels, der die Voraussetzungen des § 3 VLT-SV erfüllt, fällig wird. Bei der Berechnung des Abfindungsbetrags werden die zum Zeitpunkt der Versetzung nach § 5 VLT-SV maßgeblichen Bezüge bis zum Tag vor der Versetzung in den Ruhestand oder eines erneuten Dienstherrenwechsels entsprechend den linearen Anpassungen in Thüringen dynamisiert.

(6) Über die Besetzung der Stelle des Leiters der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt und seines ständigen Vertreters entscheiden die Vertragspartner im Einvernehmen.

---

Zitiervorschlag: Artikel 7 SN-14059 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14059/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
