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§ 3 SN-13855 (Sachsen) — Stellung im Rechtsverkehr

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Fonds ist nicht rechtsfähig. Das Staatsministerium der Finanzen verwaltet den Fonds.