(1) Dem am 14. Juni 2013 zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen im Gebiet der ehemaligen Bergbauhalde Phönix-Nord ( Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ ) wird zugestimmt.
(2) Der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ wird nachstehend veröffentlicht.