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Artikel 1 SN-13786 (Sachsen)

Gesetz zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem am 14. Juni 2013 zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen im Gebiet der ehemaligen Bergbauhalde Phönix-Nord ( Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ ) wird zugestimmt.

(2) Der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ wird nachstehend veröffentlicht.