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Gesetz über das Staatsschuldbuch des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das Staatsministerium der Finanzen kann zur Durchführung dieses Gesetzes Verwaltungsvorschriften erlassen.