Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Sächsische Landtag hat am 20. Januar 1999 das folgende Gesetz beschlossen: