(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 1 308 m² und umfasst Teile des Flurstückes 2/9 (357 m²), Teile des Flurstücks Nr. 2/20 (477 m²) und Teile des Flurstücks Nr. 2/7 (474 m²) der Gemarkung Rathmannsdorf.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Juli 2011 im Maßstab 1 : 1 000 grün eingezeichnet. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.