Der Hafenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verordnung im Hafen an einer jedem Hafenbenutzer zugänglichen Stelle ständig aushängt.
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Der Hafenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verordnung im Hafen an einer jedem Hafenbenutzer zugänglichen Stelle ständig aushängt.