nu:legal · recht.nulegal.eu

Artikel 7 SN-11402 (Sachsen) — Arbeitsweise und Geschäftsordnung

Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist in der Festlegung ihrer Strategien und Arbeitsmethoden frei.