nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 20 SN-10946 (Sachsen) — Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel

Sächsische Bergverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Elektrische Anlagen und elektrische Arbeitsmittel einschließlich der tragbaren oder fahrbaren elektrischen Kleingeräte, die in Grubenbauen eingesetzt werden, müssen jährlich einmal durch Sachverständige oder sachverständige Stellen geprüft werden (Jahresrevision). Die Jahresrevision schließt die Prüfung der Unterlagen nach § 21 und den Plan über die systematische Prüfung der elektrischen Anlagen ein. Der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen darf nicht mehr als 15 Monate betragen. Das Oberbergamt kann Ausnahmen von Satz 1 im Einzelfall zulassen, wenn alle im Grubengebäude eingesetzten elektrischen Anlagen ausschließlich der Beleuchtung dienen.

(2) Auf elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel über Tage, die bei Untrennbarkeit der Arbeits- und Betriebsvorgänge funktionell und sicherheitstechnisch mit den Grubenbauen unmittelbar zusammenhängen, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.

(3) Der Unternehmer muss für die elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel eine verantwortliche Person bestellen. Das Oberbergamt kann Ausnahmen von Satz 1 im Einzelfall zulassen, wenn alle im Grubengebäude eingesetzten elektrischen Anlagen ausschließlich der Beleuchtung dienen.

---

Zitiervorschlag: § 20 SN-10946 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-10946/20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
