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§ 8 SN-10428 (Sachsen)

Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in der Stadt Meerane und der Stadt Crimmitschau gelegenen und in der Anlage 8 näher bezeichneten Teilflächen des Baubeschränkungsgebietes BBG -58 Gablenz werden aufgehoben.