Grundlage der Wirtschaftsführung ist der Wirtschaftsplan. Der Generaldirektor stellt den Wirtschaftsplan nach Anhörung des Rektorates der Technischen Universität Dresden und im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat auf.
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Grundlage der Wirtschaftsführung ist der Wirtschaftsplan. Der Generaldirektor stellt den Wirtschaftsplan nach Anhörung des Rektorates der Technischen Universität Dresden und im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat auf.